Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsabschluss und Rücktritt
- Der Käufer ist an sein Vertrags-Angebot 3 Wochen lang ge- bunden. Lehnt der Verkäufer das Angebot in dieser Frist nicht ab, gilt das Angebot als angenommen.
- Hat der Käufer unrichtige und unvollständige Angaben über seine Person oder über Umstände gemacht, die die Kredit- würdigkeit des Käufers betreffen, kann der Verkäufer Vorauskasse verlangen.
- Im Fall des Rücktritts sind die gegenseitig erbrachten Leistungen zurückzuerstatten, der Käufer hat dem Verkäufer jedoch eine angemessene Vergütung zu leisten für vom Verkäufer gemach- te Aufwendungen, für die Wertminderung der gekauften Ware und für die Gebrauchsüberlassung. Diese Vergütung bemißt sich nach folgenden von der IHK Berlin aufgestellten Sätzen, wobei es beiden Seiten frei steht nachzuweisen, dass im Einzelfall, Wertminderung und Entschädigung niedriger bzw. höher ist als die nachfolgenden Sätze:
Rückgabe der Ware Polster- Sonstige waren Möbel
innerhalb des ersten Halbjahres 35 % 25 % innerhalb des zweiten Halbjahres 45 % 35 % innerhalb des dritten Halbjahres 60 % 45 % innerhalb des vierten Halbjahres 70 % 55 % innerhalb des dritten Jahres 80 % 60 % innerhalb des vierten Jahres 90 % 70 %
Bei Rückgabe von Teppichen, Matratzen und Gardinen wird der
Verkehrswert, höchstens 10 %, vergütet.
- Die Ablehnung eines beantragten Kredits berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt.
- Tritt der Verkäufer gemäß Ziffer 2 oder der Käufer im Einverständnis mit dem Verkäufer vom Vertrag zurück, so hat der Käufer als Schadensersatz 25% des Kaufpreises zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe eingetreten ist.
II. Lieferungen und Lieferstörungen
- Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Das Recht des Käufers, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat, bleibt davon unberührt.
- Befindet sich der Verkäufer im Verzug, so hat der Käufer ihm schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen.
- Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, sofern nicht der Verkäufer oder sein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bestellte Ware, die nicht termingemäß abgenommen wird, kann der Verkäufer zwischenzeitlich weiterverkaufen und neu bestel- len (da ansonsten die hohen Lagerkosten berechnet werden müßten).
- Die Lagerung der gekauften Möbel wird nach Ablauf des verein- barten Liefertermins einen Monat kostenlos übernommen. Nach Ablauf dieser Zeit ist für die Aufbewahrung der gekauften Möbel eine Lagergebühr vom Besteller zu entrichten. Der Verkäufer kann sich auch einer Spedition bedienen.
III. Zahlung
- Alle Zahlungen sind im Geschäftslokal des Verkäufers zu leisten oder auf Kosten und Gefahr des Käufers dem Verkäufer einzu- senden. Jede Teillieferung gilt als abgeschlossenes Geschäft und kann demzufolge einzeln berechnet werden.
- Der Käufer ist verpflichtet, bei allen Zahlungen das Rechnungs- datum bzw. Auftragsdatum gut leserlich anzugeben. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer ferner verpflichtet, etwaige Quittungsbelege oder einschlägige Überweisungsträger zur Einsicht vorzulegen.
- Kommt der Käufer bei Ratengeschäften mit zwei Raten um mehr als 14 Tage in Rückstand, so ist die ganze Restforderung zur Zahlung fällig.
- Alle Zahlungen werden zunächst zur Tilgung von Zinsen und Kosten, hernach zur Tilgung der jeweils ältesten Forderung ver- wendet.
- Rechnungen sind sofort und ohne jeden weiteren Abzug als angegeben zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kann der Verkäufer nach der 1. Mahnung Verzugsschaden in Höhe der Kosten für Bankkredit und Mahnkosten in Anrechnung bringen.
IV. Gewährleistung
- Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
- Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten mög- lich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
- Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herab- setzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
- Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die man- gelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezo- genen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwi- schen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, son- stige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
- (1) Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
(2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.
- Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
V. Eigentumsvorbehalt
- Alle Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers.
- Der Käufer darf über die im Eigentum des Verkäufers stehenden Gegenstände nicht verfügen, sie also weder veräußern noch verpfänden, vermieten, verleihen oder verschenken. Jeder Wechsel der Wohn- oder Arbeitsstelle ist dem Verkäufer unver- züglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändung ist der Käufer ver- pflichtet, die Lieferfirma unverzüglich, spätestens innerhalb von
3 Tagen schriftlich zu benachrichtigen.
- Der Käufer hat dem Verkäufer freien Zutritt zu den Räumen zu gewähren, in denen sich die gekauften Gegenstände befinden.
VI. Schlussbestimmungen
- Besondere über den Vertrag hinausgehende Arbeiten, z.B.
Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind bei Beendigung der Arbeiten sofort rein netto zu bezahlen.
- Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der
Lieferfirma.
- Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Lieferfirma für vereinbart wenn entweder
der Verkäufer Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht
oder der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik
einschließlich West-Berlin verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist.
In allen anderen Fällen ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Käufers. Bei Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand der Sitz der Lieferfirma.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen.
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